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Meisterschule: Förderung

Finanzielle Förderung der Meisterausbildung


 MeisterfoerdAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög)

Nach diesem Gesetz können sie für die Zeit des Schulbesuchs ein zinsfreies Darlehen für Ihren monatlichen Unterhalt und für die Prüfungsgebühren erhalten. Die Förderung ist jeweils in dem Bundesland, in dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben zu beantragen. Mehr Informationen erhalten Sie bei Handwerkskammer unter der Rufnummer 040 - 359 051.

Einige Links zu Bafög-Stellen:
Hamburg >>
Schleswig-Holstein >>
Niedersachsen >>


Meisterfoerd

Landesversicherungsanstalt/ Berufsgenossenschaften

Beide Einrichtungen fördern finanziell den Besuch der Meisterschule, wenn eine Umschulung/Fortbildung z.B. aus gesundheitlichen Gründen nach Arbeitsunfällen notwendig wird. Erfragen Sie bitte unbedingt die genauen Förderungsvoraussetzungen bei Ihrer Berufsgenossenschaft, Landesversicherungsanstalt oder bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt).

 


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Bundeswehr

Ehemalige Zeitsoldaten können während der Fachschulzeit gefördert werden, wenn Sie in das Zivilleben beruflich zurückkehren wollen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Weitere Informationen: http://www.bfd.bundeswehr.de/

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