Überwachungsgemeinschaft Heizölverbraucheranlagen Seit der 5. Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes zum 1. Januar 1987 dürfen nur noch Fachbetriebe Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Öl-Tanks, Leitungen) vornehmen.
Fachbetriebe im Sinne des §19 l Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ) sind Unternehmen, die über vorschriftgemäßes Gerät und sachkundiges Personal verfügen (§ 19 g, 3) und das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungsgemeinschaft (beispielsweise ÜWG Öl -Tank) führen.
Der Gas-Sicherheitscheck des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks Ihre Vorteile: . Regelmäßige und sachkundige Überprüfung . Schnelle Hilfe im Notfall . Juristische Entlastung im Schadenfall