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Haftungsübernahme-Vereinbarung

 
 Haftungsübernahme Handwerksbetriebe unterliegen der Gewährleistungspflicht und haften somit für Materialfehler und Folgeschäden der erbrachten Werkleistung. Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB ) vier Jahre.

Hersteller haften häufig über wesentlich kürzere Zeiträume für ihre Produkte. Der Handwerksbetrieb steht für den Differenzzeitraum im Risiko.
Nur Innungsmitglieder schützt die Haftungsübernahmevereinbahrung zwischen dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima ( ZVSHK ) und rund 75 namhaften Industrieunternehmen. Denn im Zuge dieser Vereinbarung haftet der Hersteller über den gesamten Gewährleistungszeitraum.

Eine Übersicht der aktuellen Gewährleistungspartner als PDF - Download.
 

    
 


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