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Finanzielle Fördermöglichkeiten Meisterausbildung


Bundeswehr
Ehemalige Zeitsoldaten können während der Fachschulzeit gefördert werden, wenn Sie in das Zivilleben beruflich zurückkehren wollen. Genaue Förderungsbedingungen sind bei der Bundeswehr zu erfragen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meisterbafög)
Nach diesem Gesetz können sie für die Zeit des Schulbesuchs ein zinsfreies Darlehen für Ihren monatlichen Unterhalt und für die Prüfungsgebühren erhalten. Die Förderung ist jeweils in dem Bundesland, in dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben zu beantragen. Mehr Informationen erhalten Sie bei Handwerkskammer unter der
Rufnummer 040 - 359 051

Landesversicherungsanstalt / Bauberufsgenossenschaft
Beide Einrichtungen fördern finanziell den Besuch der Meisterschule, wenn eine Umschulung/Fortbildung z.B. aus gesundheitlichen Gründen nach Arbeitsunfällen notwendig wird. Erfragen Sie bitte unbedingt die genauen Förderungsvoraussetzungen bei Ihrer Berufsgenossenschaft, Landesversicherungsanstalt oder bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt). 

 

    
 

Innung ist Vorsprung!
. Aus- und Fortbildung für   Auszubildende, Gesellen   und Meister

. Beratung in Fragen des   Arbeits- und Tarifrechtes

. Anwaltliche Hilfe vor   Arbeitsgerichten

. Unterstützung in   technischen und   betriebswirtschaftlichen   Fragen

. Hilfe bei   Existenzgründungen

. Hilfe bei Betriebsübergaben

. Informationsdienst

. Gute Einkaufs-Konditionen
. Rahmenvereinbarungen

. Haftungsübernahme
 
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